Shop
    Open Beta-Version

    Erklärung zur Barrierefreiheit

    Wir wollen, dass cargeil.de für alle nutzbar ist. Diese Erklärung beschreibt offen, was wir bereits umgesetzt haben und wo es noch Einschränkungen gibt. Sie bezieht sich auf die Website und die installierbare App unter cargeil.de. Stand: August 2026.

    Angestrebter Standard

    Wir orientieren uns am Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und an den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 auf Stufe AA. Wir behaupten keine vollständige Konformität.

    Was bereits umgesetzt ist

    • Durchgängige Tastaturbedienung der Navigation, Formulare und Dialoge
    • Sichtbare Fokusmarkierung auf interaktiven Elementen
    • Semantische Struktur mit genau einer Hauptüberschrift pro Seite
    • Kontraste von Text und Bedienelementen gegen ihren Hintergrund geprüft
    • Beschreibende Alternativtexte für inhaltstragende Bilder
    • Bedienflächen auf Mobilgeräten mindestens 44 mal 44 Pixel
    • Sprachsuche als zusätzlicher Eingabeweg neben Tastatur und Maus

    Bekannte Einschränkungen

    • Die Kartenansicht ist visuell aufgebaut. Marker und Routen sind mit Screenreadern nur eingeschränkt erfassbar. Als gleichwertige Alternative gibt es die Trefferliste in der Fahrzeugsuche und die textliche Stoppliste in der Tourplanung.
    • Die Navigationsansicht während einer Tour ist auf visuelle Nutzung ausgelegt und noch nicht vollständig mit Screenreadern getestet.
    • Von Nutzenden eingestellte Inhalte, etwa Fahrzeugbilder oder Videos, haben nicht immer aussagekräftige Alternativtexte oder Untertitel. Darauf haben wir nur begrenzt Einfluss.
    • Die Zahlungsmaske wird von unserem Zahlungsdienstleister Stripe bereitgestellt. Für deren Barrierefreiheit sind wir nicht verantwortlich.
    • PDF-Dokumente, etwa Rechnungen, sind noch nicht als barrierefreie Dokumente aufbereitet.

    Barriere melden

    Wenn dir eine Barriere auffällt oder du einen Inhalt in zugänglicher Form brauchst, schreib uns an info@cargeil.de. Wir antworten in der Regel innerhalb von fünf Werktagen und nennen dir, wie und wann wir die Barriere beheben. Alternativ erreichst du uns über das Kontaktformular.

    Durchsetzungsverfahren

    Bist du mit unserer Antwort nicht zufrieden, kannst du dich an die zuständige Marktüberwachungsstelle für Barrierefreiheit wenden.